E-Mail: brunnrol@gmail.com
Allgemeines / Einleitung
Gestützt auf Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes
(Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch
ihrer persönlichen Daten. Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir
behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie
dieser Datenschutzerklärung.
In Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor
unberechtigtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Verfälschung zu schützen.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail)
Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht
möglich.
Durch die Nutzung dieser Website/App erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäss der
nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Diese Website/App kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Daten
wie aufgerufene Seiten oder Namen von aufgerufenen Dateien, Datum und Uhrzeit werden zu statistischen Zwecken auf
dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Soweit auf unseren Seiten
personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit
möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte
weitergegeben.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person
beziehen. Eine betroffene Person ist eine Person, über die personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die
Verarbeitung umfasst jeden Umgang mit personenbezogenen Daten, unabhängig von den verwendeten Mitteln und Verfahren,
insbesondere die Speicherung, Weitergabe, Beschaffung, Löschung, Aufbewahrung, Veränderung, Vernichtung und
Verwendung personenbezogener Daten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem
Schweizer Datenschutzrecht. Sofern und soweit die EU-DSGVO anwendbar ist, verarbeiten wir personenbezogene Daten
darüber hinaus auf folgenden Rechtsgrundlagen in Verbindung mit Art. 6 (1) GDPR:
lit. a) Verarbeitung
personenbezogener Daten mit Einwilligung der betroffenen Person.
lit. b) Verarbeitung personenbezogener Daten
zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person sowie zur Durchführung entsprechender vorvertraglicher
Massnahmen.
lit. c) Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir
nach geltendem Recht der EU oder nach geltendem Recht eines Landes, in dem die GDPR ganz oder teilweise anwendbar
ist, unterliegen.
lit. d) Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung lebenswichtiger Interessen der
betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person.
lit. f) Verarbeitung personenbezogener Daten zur
Wahrung der berechtigten Interessen von uns oder von Dritten, sofern nicht die Grundfreiheiten und Rechte und
Interessen der betroffenen Person überwiegen. Zu den berechtigten Interessen gehören insbesondere unser
geschäftliches Interesse, unsere Website/App bereitstellen zu können, die Informationssicherheit, die Durchsetzung
eigener Rechtsansprüche und die Einhaltung des schweizerischen Rechts.
Wir verarbeiten personenbezogene
Daten für die Dauer, die für den jeweiligen Zweck oder die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Bei längerfristigen
Aufbewahrungspflichten aufgrund gesetzlicher und anderer Verpflichtungen, denen wir unterliegen, schränken wir die
Bearbeitung entsprechend ein.
Cookies
Diese Website/App verwendet Cookies. Dabei handelt
es sich um kleine Textdateien, die es ermöglichen, spezifische, auf den Nutzer bezogene Informationen auf dem
Endgerät des Nutzers zu speichern, während der Nutzer die Website/App nutzt. Cookies ermöglichen es insbesondere, die
Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer der Seiten zu ermitteln, Verhaltensmuster der Seitennutzung zu
analysieren, aber auch, unser Angebot kundenfreundlicher zu gestalten. Cookies bleiben über das Ende einer
Browser-Sitzung hinaus gespeichert und können bei einem erneuten Besuch der Seite wieder abgerufen werden. Wenn Sie
dies nicht wünschen, sollten Sie Ihren Internet-Browser so einstellen, dass er die Annahme von Cookies
verweigert.
Ein genereller Widerspruch gegen die Verwendung von Cookies zu Online-Marketing-Zwecken kann
für eine Vielzahl der Dienste, insbesondere beim Tracking, über die US-Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder
die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Darüber hinaus kann die Speicherung von Cookies durch
Deaktivierung in den Browsereinstellungen erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall nicht alle
Funktionen dieses Online-Angebots genutzt werden können.
Mit SSL/TLS-Verschlüsselung
Diese
Website/App verwendet aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie z.B. Anfragen,
die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL/TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie
daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer
Browserzeile.
Wenn die SSL- oder TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns
übermitteln, nicht von Dritten gelesen werden.
Server-Log-Dateien
Der Provider dieser
Website/App erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser
automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
Verwendetes Betriebssystem
Referrer
URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Zeitpunkt der Serveranfrage
Diese Daten sind nicht
bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige
Nutzung bekannt werden.
Dienste von Drittanbietern
Diese Website/App kann Google Maps zur
Einbettung von Karten, Google Invisible reCAPTCHA zum Schutz vor Bots und Spam und YouTube zur Einbettung von Videos
nutzen.
Diese Dienste der amerikanischen Google LLC verwenden u.a. Cookies, wodurch Daten an Google in die
USA übertragen werden, wobei wir davon ausgehen, dass in diesem Zusammenhang allein durch die Nutzung unserer
Website/App kein personenbezogenes Tracking stattfindet.
Google hat sich verpflichtet, einen angemessenen
Datenschutz gemäss dem US-amerikanisch-europäischen und dem US-amerikanisch-schweizerischen Privacy Shield zu
gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von
Google.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Email Anfragen zukommen lassen,
werden Ihre Angaben aus dem Email inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung
der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre
Einwilligung weiter.
Rechte der betroffenen Person
Recht auf Bestätigung
Jede
betroffene Person hat das Recht, vom Betreiber der Website/App eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende
personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn Sie dieses Bestätigungsrecht ausüben möchten, können Sie sich
jederzeit an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Auskunftsrecht
Jede von der Verarbeitung
personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, vom Betreiber dieser Website/App jederzeit unentgeltlich
Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Darüber hinaus
kann ggf. Auskunft über Folgendes erteilt werden:
Zwecke der Verarbeitung
Kategorien der verarbeiteten
personenbezogenen Daten
Empfänger, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben wurden oder werden
wenn
möglich, die geplante Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die
Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie
betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den für die Verarbeitung
Verantwortlichen oder ein Recht auf Widerspruch gegen eine solche Verarbeitung
das Bestehen eines
Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person
erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
Ausserdem hat die betroffene Person
das Recht, darüber informiert zu werden, ob personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale
Organisation übermittelt worden sind. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person ausserdem das Recht, Auskunft
über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Wenn Sie von diesem
Auskunftsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten
wenden.
Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat
das Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Darüber
hinaus hat die betroffene Person das Recht, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die
Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.
Wenn Sie dieses Recht auf Berichtigung ausüben möchten, können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten
wenden.
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener
Daten betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dieser Website/App die
unverzügliche Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern einer der folgenden Gründe
zutrifft und die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist:
Die personenbezogenen Daten wurden für Zwecke erhoben
oder auf sonstige Weise verarbeitet, für die sie nicht mehr erforderlich sind.
Die betroffene Person widerruft
die Einwilligung, auf der die Verarbeitung beruhte, und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung
Die betroffene Person legt aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben,
Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung
vor, oder die betroffene Person legt im Falle von Direktwerbung und damit verbundenem Profiling Widerspruch gegen
die Verarbeitung ein
Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmässig verarbeitet
Die Löschung der
personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der
Mitgliedstaaten erforderlich, dem der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt
Die personenbezogenen
Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft erhoben, die direkt an ein Kind gerichtet
sind
Wenn einer der oben genannten Gründe zutrifft und Sie die Löschung von personenbezogenen Daten, die beim
Betreiber dieser Website/App gespeichert sind, veranlassen möchten, können Sie sich jederzeit an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden. Der Datenschutzbeauftragte dieser Website/App wird veranlassen, dass dem Löschverlangen
unverzüglich nachgekommen wird.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung
personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dieser
Website/App die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die
Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für einen Zeitraum, der
es dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu
überprüfen
Die Verarbeitung ist unrechtmässig, die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Löschung der
personenbezogenen Daten ein und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten
Der
für die Verarbeitung Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Zwecke der
Verarbeitung, die betroffene Person benötigt sie jedoch für die Geltendmachung, Die betroffene Person hat aus
Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, und es steht
noch nicht fest, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person
überwiegen
Wenn eine der vorgenannten Voraussetzungen gegeben ist, können Sie sich jederzeit an unseren
Datenschutzbeauftragten wenden, um die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Betreiber dieser
Website/App zu verlangen. Der Datenschutzbeauftragte dieser Website/App wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Recht
auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, die
sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Darüber hinaus hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem
für die Verarbeitung Verantwortlichen an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden,
sofern dies technisch machbar ist und sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt
werden.
Um das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen, können Sie sich jederzeit an den vom Betreiber
dieser Website/App benannten Datenschutzbeauftragten wenden.
Ein Widerspruchsrecht
Jede von der Verarbeitung
personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
Der
Betreiber dieser Website/App wird die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr verarbeiten, es sei
denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und
Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Um von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, können Sie sich direkt an
den Datenschutzbeauftragten dieser Website/App wenden.
Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen
Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, eine erteilte
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Wenn Sie von Ihrem Recht auf
Widerruf einer Einwilligung Gebrauch machen möchten, können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten
wenden.
Urheberrechte
Das Urheberrecht und alle anderen Rechte an den Inhalten,
Bildern, Fotos oder sonstigen Dateien auf der Website/App gehören ausschliesslich dem Betreiber dieser Website/App oder den
namentlich genannten Rechteinhabern. Für die Vervielfältigung sämtlicher Dateien muss vorab die schriftliche
Zustimmung der Urheberrechtsinhaber eingeholt werden.
Wer ohne Zustimmung der jeweiligen Urheberrechtsinhaber
eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann sich strafbar machen und unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend
machen.
Haftungsausschluss
Alle Angaben auf unserer Website/App wurden sorgfältig geprüft.
Wir sind bemüht, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns bereitgestellten Informationen aktuell, richtig und
vollständig sind. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschliessen, so dass wir für die
Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, auch journalistisch-redaktioneller Art, keine Gewähr
übernehmen können. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Herausgeber kann Texte nach eigenem
Ermessen und ohne vorherige Ankündigung ändern oder löschen und ist nicht dazu verpflichtet, die Inhalte dieser
Website/App zu aktualisieren. Die Nutzung dieser Website/App bzw. der Zugang zu ihr erfolgt auf eigenes Risiko des
Besuchers. Der Herausgeber, seine Kunden oder Partner sind nicht verantwortlich für Schäden, wie z.B. direkte,
indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die angeblich durch den Besuch dieser Website/App verursacht wurden und
übernehmen folglich keine Haftung für solche Schäden.
Der Herausgeber übernimmt auch keine Verantwortung oder
Haftung für den Inhalt und die Verfügbarkeit von Websites Dritter, die über externe Links von dieser Website/App aus
erreicht werden können. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.
Der Herausgeber distanziert sich daher ausdrücklich von allen fremden Inhalten, die möglicherweise straf- oder
haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstossen.
Monotype-Schriften
Diese
Website/App nutzt Fonts.com, einen von Monotype Imaging Holdings Inc. bereitgestellten Dienst zur Visualisierung von
Schriften, der es dieser Website/App ermöglicht, entsprechende Inhalte auf ihren Seiten einzubetten. Erfasste
persönliche Daten: Nutzungsdaten und verschiedene Arten von Daten, wie in der Datenschutzrichtlinie des Dienstes
beschrieben. Ort der Verarbeitung: Vereinigte Staaten von Amerika (USA); Datenschutzrichtlinien.
Vertragliche
Leistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Vertragspartner und Interessenten sowie sonstiger
Auftraggeber, Kunden, Klienten oder Vertragspartner (einheitlich als "Vertragspartner" bezeichnet) im Einklang mit
den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSG) und der EU-DSGVO gemäss Art. 6 Abs. 1
lit. b. DSGVO, um ihnen unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die in diesem
Zusammenhang verarbeiteten Daten, Art, Umfang und Zweck sowie die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung ergeben sich
aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.Zu den verarbeiteten Daten gehören die Stammdaten unserer
Vertragspartner (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adressen und Telefonnummern) sowie
Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, Vertragskommunikation, Namen von
Ansprechpartnern) und Zahlungsdaten (z. Wir verarbeiten grundsätzlich keine besonderen Kategorien personenbezogener
Daten, es sei denn, diese sind Bestandteil einer Auftrags- oder Vertragsabwicklung.
Wir verarbeiten Daten, die
zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Notwendigkeit ihrer
Weitergabe hin, es sei denn, dies ist für die Vertragspartner offensichtlich. Eine Weitergabe an externe Personen
oder Unternehmen erfolgt nur, wenn dies im Rahmen eines Vertrages erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im
Rahmen eines Auftrages überlassenen Daten handeln wir nach den Weisungen des Auftraggebers sowie den gesetzlichen
Bestimmungen.
Im Rahmen der Nutzung unserer Online-Dienste können wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der
jeweiligen Nutzeraktion speichern. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen sowie der
Interessen der Nutzer am Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an
Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, sie ist für die Verfolgung unserer Ansprüche nach Art. 6 Abs.. 1
lit. f. DSGVO erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht gemäss Art. 6 Abs.. 1 lit. c. DSGVO.
Die
Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Sorgfaltspflichten sowie
zur Abwicklung etwaiger Gewährleistungs- und vergleichbarer Verpflichtungen nicht mehr erforderlich sind, wobei die
Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten in unregelmässigen Abständen überprüft wird. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Administration FIBU etc.
Wir verarbeiten Daten im
Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesgesetz über den
Datenschutz, DSG) und der EU-DSGVO im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie der Organisation unseres Betriebs, der
Finanzbuchhaltung und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, wie z.B. der Archivierung. Dabei verarbeiten wir
dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Die
Verarbeitungsgrundlagen sind Art. 13 Abs.. 1 DSG, Art. 6 Abs.. 1 lit. c. DSGVO, Art. 6 Abs.. 1 lit. f. DSGVO. Von
der Verarbeitung sind Kunden, Interessenten, Geschäftspartner und Webseitenbesucher betroffen. Der Zweck und unser
Interesse an der Verarbeitung liegt in der Verwaltung, Finanzbuchhaltung, Büroorganisation, Archivierung von Daten,
d.h. Aufgaben, die der Aufrechterhaltung unserer Geschäftstätigkeit, der Erfüllung unserer Aufgaben und der
Erbringung unserer Dienstleistungen dienen. Die Löschung von Daten im Hinblick auf vertragliche Leistungen und
vertragliche Kommunikation entspricht den in diesen Verarbeitungstätigkeiten genannten Daten.
In diesem
Zusammenhang offenbaren oder übermitteln wir Daten an die Finanzbehörden, Berater, wie Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer, sowie andere Honorarstellen und Zahlungsdienstleister.
Darüber hinaus speichern wir
aufgrund unserer geschäftlichen Interessen Informationen über Lieferanten, Veranstalter und andere Geschäftspartner,
z.B. zum Zwecke der späteren Kontaktaufnahme. Diese zumeist unternehmensbezogenen Daten werden in der Regel
dauerhaft gespeichert.
Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keine Gewähr für die
Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche
gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw.
Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen
entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind freibleibend. Der Autor behält es sich
ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen,
zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Quelle: BrainBox Solutions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen
A Allgemeine Bestimmungen
1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und
Abwicklung von Verträgen zwischen den Parteien „Leistungsbezügerin“ und
„Leistungserbringerin“, im Folgenden als „Vertragspartner“ bezeichnet, für alle
Arten von Leistungen im Bereich der Informationstechnologie und
Telekommunikation (IKT). Diese AGB regeln werkvertragliche, auftragsrechtliche
sowie kauf- und mietrechtliche Leistungen, einschliesslich aber nicht
beschränkt auf Softwarelizenzierung, Erwerb, Wartung bzw. Pflege von Hardware
und Software, Support, Dienstleistungen für Entwicklung, Anpassung, Einführung,
Betrieb von Applikationen, Outsourcing, Online-Services und
Kommunikationsdienste.
1.2 Die Leistungsbezügerin weist in der Offertanfrage bzw. in den
Ausschreibungsunterlagen auf diese AGB hin. Mit der Einreichung eines
schriftlichen Angebotes oder falls dies fehlt, spätestens bei Annahme einer
Bestellung, anerkennt die Leistungserbringerin die Anwendbarkeit dieser AGB.
Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen der Leistungserbringerin finden
keine Anwendung, auch wenn in deren Angebot oder dazugehörigen weiteren
Unterlagen darauf verwiesen wird.
1.3 Abweichungen von diesen AGB sind in der Offertanfrage bzw. in den
Ausschreibungsunterlagen bzw. im Angebot ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Erwähnung in der Vertragsurkunde.
2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
2.1
Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Vertragsbestandteile hat die
Vertragsurkunde Vorrang vor den Bedingungen dieser AGB. Diese AGB haben Vorrang
vor dem Angebot und das Angebot hat Vorrang vor dem Pflichtenheft. Abweichende
Vereinbarungen der Vertragspartner in der Vertragsurkunde bleiben vorbehalten.
3 Angebot
3.1
Das Angebot, einschliesslich Präsentationen, erfolgt unentgeltlich.
3.2 Weicht das Angebot von der Offertanfrage bzw. von den
Ausschreibungsunterlagen der Leistungsbezügerin ab, so weist die
Leistungserbringerin ausdrücklich darauf hin.
3.3 Soweit in der Offertanfrage bzw. in den Ausschreibungsunterlagen nichts
anderes festgelegt wird, bleibt die Leistungserbringerin vom Datum der
Einreichung des Angebotes an während dreier Monate gebunden.
3.4 Bis zur Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder der schriftlichen Annahme
des Angebots (Bestellung) durch die Leistungsbezügerin können sich die Parteien
ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zurückziehen. Vorbehalten
bleibt die Bindung der Leistungserbringerin an ihr Angebot gemäss Ziff. 3.3.
4 Produkte und Leistungen, Lieferungen
4.1
Art, Umfang und Eigenschaften der Produkte und Leistungen werden in der
Vertragsurkunde geregelt. Darin kann auf weitere Dokumente verwiesen werden.
4.2 Nutzen- und Gefahrenübergang erfolgen mit Entgegennahme der Leistung oder
der Lieferung durch die Leistungsbezügerin am Erfüllungsort (Ziff. 22).
5 Ausführung
5.1
Die Vertragspartner zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren
Bereichen an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder gefährden
könnten.
5.2 Die Ausführung von Leistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden
und aktuellen Standards und unter Beachtung der von der Leistungsbezügerin
vertragsgemäss erteilten Weisungen.
5.3 Die Leistungserbringerin informiert die Leistungsbezügerin regelmässig über
den Fortschritt der Arbeiten und holt bei Unklarheiten erforderliche Vorgaben der
Leistungsbezügerin ein.
6 Beizug von Subunternehmern
6.1
Die Leistungserbringerin zieht Subunternehmer nach betrieblicher Notwendigkeit
bei. Die Leistungserbringerin bleibt gegenüber der Leistungsbezügerin für das
Erbringen der Leistungen verantwortlich.
7 Dokumentation
7.1
Die Leistungserbringerin liefert der Leistungsbezügerin ─ sofern eine
gemeinsame Prüfung vertraglich vorgesehen ist, vor derselben ─ die im
Rahmen der Erfüllung des Vertrags resp. die für den Betrieb notwendigen,
kopierbaren Installations- und Bedienungsanleitung/en in einer für die
Leistungsbezügerin lesbaren sowie editierbaren Form. Die Leistungsbezügerin
kann in der Offertanfrage bzw. in den Ausschreibungsunterlagen die Lieferung
einer Dokumentation für den technischen Unterhalt verlangen. Die Dokumentation
wird, vorbehältlich abweichender Regelungen in der Vertragsurkunde, in der
Vertragssprache bzw. in Englisch geliefert.
7.2 Für Anwendungen, die das Rechnungswesen betreffen oder aus anderen Gründen
revisionssicher sein müssen, ist den Revisionsorganen der Leistungsbezügerin
Einsicht in die Systemdokumentation zu gewähren.
7.3 Die Leistungsbezügerin darf die Dokumentation für den vertragsgemässen
Gebrauch kopieren und verwenden.
7.4 Hat die Leistungserbringerin Mängel zu beheben, führt sie die Dokumentation
soweit erforderlich nach.
8 Instruktion
8.1
Die Leistungserbringerin übernimmt die Instruktion des Personals der
Leistungsbezügerin im vereinbarten Umfang.
8.2 Die Leistungserbringerin stellt die gemäss Ziff. 8.1 vereinbarte
Instruktion auch im Rahmen der Gewährleistung sicher.
9 Mitwirkung der Leistungsbezügerin
9.1
Die Leistungsbezügerin übergibt der Leistungserbringerin rechtzeitig alle für
die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben aus ihrem Bereich.
9.2 Die Leistungsbezügerin gewährt der Leistungserbringerin den notwendigen
Zugang zu ihren Räumlichkeiten und sorgt bei entsprechender Vereinbarung für
die notwendige Infrastruktur zur Leistungserfüllung.
9.3 Allfällige weitere Mitwirkungshandlungen der Leistungsbezügerin werden im
Einzelfall in der Vertragsurkunde vereinbart.
10 Vergütung
10.1
Die Leistungserbringerin erbringt die Leistungen zu Festpreisen (Stückpreise,
mengen-/volumenbasierte, zeitabhängige Preise, Pauschalen, fixer Werkpreis)
oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Sie gibt in
ihrem Angebot die Kostenarten und Kostensätze bekannt.
10.2 Erbringt die Leistungserbringerin Leistungen nach Aufwand, so liefert sie
zusammen mit der Rechnung einen durch die zuständige Person der
Leistungsbezügerin visierten Rapport. Der Rapport nennt pro Tag die Leistungen
und den Aufwand jeder eingesetzten Person. Zeichnet sich eine Überschreitung
des Kostendachs ab, hat die Leistungserbringerin die Leistungsbezügerin
umgehend schriftlich und begründet zu informieren. Die Leistungserbringerin
bleibt an das Kostendach gebunden.
10.3 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung
notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die
Installations- und Dokumentationskosten, die Kosten der Instruktion, die
Spesen, die Lizenzgebühren, die Verpackungs-, Transport- und
Versicherungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung
geltenden öffentlichen Abgaben (z.B. MWST) und die vorgezogene Recyclinggebühr,
welche je separat ausgewiesen werden können.
10.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung bzw. ─ sofern
vertraglich vorgesehen ─ nach der Abnahme der abgerechneten Leistungen.
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Vorbehalten bleiben
abweichende Vereinbarungen in der Vertragsurkunde, insbesondere ein allfälliger
Zahlungsplan.
10.5 Werden Teilzahlungen (Anzahlungen und Abschlagszahlungen) vereinbart, kann
die Leistungsbezügerin von der Leistungserbringerin die Sicherstellung des
Betrags auf geeignete Weise (z.B. mittels Bankgarantie) verlangen.
10.6 Eine Anpassung der Vergütung, namentlich von Festpreisen, Aufwandansätzen
und Kostendächern, während der Vertragslaufzeit erfolgt nur, falls dies in der
Vertragsurkunde festgehalten ist.
11 Leistungsänderungen
11.1
Die Leistungserbringerin orientiert die Leistungsbezügerin über Verbesserungen
und Weiterentwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine
Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen. Des Weiteren informiert
sie die Leistungsbezügerin über die Folgen einer Änderung von Leistungen auf
die bestehende Infrastruktur und die Lesbarkeit von Daten.
11.2 Beide Vertragspartner können schriftlich Änderungen der vereinbarten
Leistungen über die verantwortlichen Personen (siehe Ziff. 14.2) beantragen.
Sind Auswirkungen auf Kosten oder Termine zu erwarten, sind die
Leistungsänderungen in einem zwischen den Vertragspartnern zu vereinbarenden
Zeitrahmen zu offerieren. Dieses Angebot umfasst die Einschätzung der
Realisierbarkeit, die Umschreibung der notwendigen Zusatzleistungen und die
Konsequenzen auf die Leistungen insbesondere bezüglich der Kosten und Termine.
Es enthält einen Hinweis, ob die Leistungserbringung bis zum Entscheid über die
Vornahme der Änderung ganz oder teilweise unterbrochen werden soll und wie sich
ein solcher Unterbruch auf die Vergütung und die Termine auswirken würde. Für
solche Angebote erhält die Leistungserbringerin nur dann eine Vergütung, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.3 Ohne gegenteilige Vereinbarung setzt die Leistungserbringerin während der
Prüfung von Änderungsvorschlägen ihre Arbeiten vertragsgemäss fort.
11.4 Die Leistungsänderung und allfällige Anpassungen von Vergütung, Terminen
und anderen Vertragspunkten werden vor der Ausführung in einem Nachtrag zur
Vertragsurkunde schriftlich festgehalten. Die Anpassung der Vergütung berechnet
sich nach den Ansätzen im Zeitpunkt der Vereinbarung der Änderung. Für die
Vereinbarung von Änderungen, welche keinen Einfluss auf Kosten, Termine und
Qualität haben, genügt die Unterzeichnung eines Änderungsprotokolls durch die
verantwortlichen Personen der Leistungsbezügerin und der Leistungserbringerin.
12 Rechtsgewährleistung
12.1
Die Leistungserbringerin leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihrem Angebot und
ihren Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt. Die Leistungsbezügerin
leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihren der Leistungserbringerin zur Verfügung
gestellten Mitteln keine Schutzrechte Dritter verletzt.
12.2 Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht oder eine
vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die Leistungserbringerin, auf eigene
Kosten, nach ihrer Wahl entweder der Leistungsbezügerin das Recht verschaffen,
die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten zu
benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch andere ersetzen, welche die
vertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten
nicht bestehen, wird die Leistungserbringerin die bezahlte Vergütung für die nicht
nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für
die bereits erfolgte Nutzung der Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der
Leistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts). Ist der Leistungsbezügerin
die Nutzung der von den Schutzrechten Dritter nicht betroffenen restlichen
Leistungen nicht zumutbar, kann sie die Rückerstattung für alle Leistungen
verlangen und das Vertragsverhältnis insgesamt beenden. Vorbehalten bleibt
ferner die Haftung der Leistungserbringerin für allfällige Schäden gemäss Ziff.
17.
13 Informationssicherheit, Geheimhaltung und Datenschutz
13.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und
Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist
auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und
Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor
Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach
der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben gesetzliche
Aufklärungs- und Informationspflichten.
13.2 Die Leistungserbringerin darf die Tatsache und den wesentlichen Inhalt der
Offertanfrage möglichen zu beauftragenden Subunternehmern bekanntgeben, hat die
Offertanfrage aber ansonsten vertraulich zu behandeln.
13.3 Werbung und Publikationen über projektspezifische Leistungen bedürfen der
vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners, ebenso dessen
Nennung als Referenz.
13.4 Verletzt ein Vertragspartner oder ein von ihm einbezogener Dritter
vorstehende Geheimhaltungspflichten, so schuldet der verletzende
Vertragspartner dem anderen Vertragspartner eine Konventionalstrafe, sofern er
nicht beweist, dass weder ihn noch einbezogene Dritte ein Verschulden trifft.
Diese beträgt je Fall 10% der gesamten Vergütung, höchstens jedoch CHF 50‘000
je Fall. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von den
Geheimhaltungspflichten. Schadenersatzansprüche gemäss allgemeinen
Haftungsgrundsätzen (OR 97 ff.) bzw. Ziff. 17 bleiben vorbehalten; die
Konventionalstrafe wird auf den allenfalls zu leistenden Schadenersatz
angerechnet.
13.5 Die Leistungserbringerin verpflichtet sich und ihr Personal zur Einhaltung
der betrieblichen, technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften der
Leistungsbezügerin, insbesondere der Zutrittsrichtlinien, Zugriffsvorgaben auf
Systeme etc., sofern diese der Leistungserbringerin vor Vertragsabschluss
schriftlich bekanntgegeben bzw. nachträglich vereinbart werden. 13.6 Geltende
Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Vorschriften über das Amts-
beziehungsweise Berufsgeheimnis (Art. 320 bzw. 321 StGB) sind einzuhalten.
Insbesondere ist die Leistungserbringerin verpflichtet, an sie weitergegebene
oder ihr zugängliche Personendaten aus dem Bereich der Leistungsbezügerin nur
in dem Umfang und ausschliesslich zu denjenigen Zwecken zu bearbeiten, wie dies
für die Vertragserfüllung notwendig ist.
13.7 Die Leistungserbringerin ist verpflichtet, diejenigen technischen und
organisatorischen Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der
Informationssicherheit zu treffen, wie sie für die Leistungsbezügerin nach
Gesetzgebung, verwaltungsrechtlichen Weisungen, aufsichtsrechtlicher Anordnung
und/oder Vertrag gelten, soweit sie die Leistungen der Leistungserbringerin
betreffen. Die Leistungserbringerin dokumentiert diese Massnahmen und stellt
diese Dokumentationen der Leistungsbezügerin zur Verfügung.
13.8 Die Leistungserbringerin ist verpflichtet, die Leistungsbezügerin umgehend
zu informieren, wenn sie Kenntnis oder einen Verdacht hat, dass Informationen,
welche sie für die Leistungsbezügerin bearbeitet, einem unautorisierten Zugriff
ausgesetzt, an unbefugte Dritte weitergegeben, verloren gegangen oder
beschädigt worden sind oder in sonstiger Weise rechts- oder vertragswidrig
bearbeitet wurden oder werden könnten. Die Leistungserbringerin hat zudem
umgehend diejenigen Sofortmassnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die
Daten zu sichern und mögliche nachteilige Folgen zu verhindern bzw. zu
minimieren.
13.9 Die Leistungserbringerin hat der Leistungsbezügerin die Möglichkeit zu
gewähren, die Einhaltung der für die Leistungsbezügerin nach Gesetzgebung,
verwaltungsrechtlichen Weisungen, aufsichtsrechtlicher Anordnung und/oder
Vertrag geltenden Anforderungen betreffend Datenschutz und
Informationssicherheit wirksam zu kontrollieren (z.B. durch
Zurverfügungstellung der Reports von Sicherheitsaudits und/oder Zulassung von
Prüfungen vor Ort bei der Leistungserbringerin). Die Leistungserbringerin ist
verpflichtet, in allfälligen aufsichtsrechtlichen Verfahren, welche die von ihr
zu erbringenden Leistungen betreffen, mitzuwirken und von ihr verlangte
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der damit für die
Leistungserbringerin verbundene Aufwand den Umfang der ordentlichen
vertraglichen Report- und Rechenschaftspflicht, so hat die Leistungserbringerin
für ihre Mitwirkung Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
13.10 Bei Vertragsbeendigung hat die Leistungserbringerin Daten (samt
allfälliger Kopien), welche sie für die Leistungsbezügerin bearbeitet hat,
vorbehältlich anderer Regelung im Vertrag, nach ausdrücklicher Anweisung der
Leistungsbezügerin an diese zu übertragen oder zu vernichten. Die
Datenvernichtung ist von der Leistungserbringerin zu dokumentieren und eine
Kopie der entsprechenden Belege der Leistungsbezügerin unaufgefordert
zuzustellen.
13.11 Die Parteien können abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Vertrag
treffen und weitere vertragliche Abmachungen, z.B.
Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Vereinbarungen über die
Auftragsdatenbearbeitung, abschliessen.
14 Personaleinsatz
14.1
Die Leistungserbringerin setzt zur Erbringung von Dienstleistungen, auch wenn
es sich hierbei lediglich um eine Nebenleistung handelt, nur
vertrauenswürdiges, sorgfältig ausgewähltes und gut ausgebildetes Personal zur
Vertragserfüllung ein. Sie ersetzt auf Verlangen der Leistungsbezügerin
innerhalb nützlicher Frist Personen, welche in der Beurteilung der
Leistungsbezügerin nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder
sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen.
14.2 Die Vertragspartner vereinbaren die Projektorganisation und bezeichnen die
darin verantwortlichen Personen.
15 Verzug
15.1
Die Vertragspartner kommen bei Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als
verzugsbegründend vereinbarten Termine ohne weiteres in Verzug, bei anderen
Terminen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist.
15.2 Befindet sich die Leistungserbringerin in Verzug, kann die
Leistungsbezügerin, wenn die Erfüllung auch nach Ablauf einer der
Leistungserbringerin angesetzten angemessenen Nachfrist noch nicht vollständig
erfolgt ist, nach ihrer Wahl:
• auf die nachträgliche Erfüllung durch die Leistungserbringerin beharren und
bei Verschulden der Leistungserbringerin den Ersatz desjenigen Schadens geltend
machen, der eine Folge der nicht vertragsgemässen Erfüllung ist,
oder
• bei werkvertraglichen Leistungen eine Ersatzvornahme auf Kosten der
Leistungserbringerin durchführen, sei es selbst oder unter Beizug eines
Dritten, wobei von der Leistungserbringerin diejenigen Unterlagen und
Materialien (einschliesslich des Quellcodes) an die Leistungsbezügerin
herauszugeben sind, welche vertragsgemäss spezifisch für letztere erarbeitet
wurden oder für welche eine Herausgabe speziell vereinbart wurde (z.B. im
Rahmen einer Escrow-Regelung), oder
• auf die nachträgliche Erfüllung des Vertrags verzichten und bei Verschulden
der Leistungserbringerin den Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen
Schadens geltend machen, oder
• auf die nachträgliche Erfüllung des Vertrags verzichten und den Vertrag
vollständig oder teilweise rückwirkend auf den Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses aufheben, unter Rückabwicklung der bisher gegenseitig
erbrachten, vom Rücktritt betroffenen gegenseitigen Leistungen, und bei
Verschulden der Leistungserbringerin den Ersatz desjenigen Schadens geltend
machen, der der Leistungsbezügerin aus dem Dahinfallen des Vertrags entstanden
ist. Bei Dauerverträgen tritt an die Stelle der rückwirkenden Vertragsauflösung
die ausserordentliche Beendigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung.
15.3 Kommt die Leistungserbringerin in Verzug, schuldet sie bezüglich der in
der Vertragsurkunde entsprechend bezeichneten Termine eine Konventionalstrafe,
sofern sie nicht beweist, dass weder sie noch durch sie beauftragte Dritte ein
Verschulden trifft. Diese beträgt pro Verzug und Verspätungstag 1 Promille,
insgesamt aber höchstens 10% der gesamten Vergütung des entsprechenden Vertrags
bei Einmalleistungen beziehungsweise der Vergütung für 12 Monate bei
wiederkehrenden Leistungen. Die Konventionalstrafe ist auch dann geschuldet,
wenn die Leistungen vorbehaltlos angenommen werden oder die Leistungsbezügerin
von den Rechtsbehelfen gemäss vorstehender Ziffer Gebrauch macht. Die Bezahlung
der Konventionalstrafe befreit die Leistungserbringerin nicht von den anderen
vertraglichen Verpflichtungen. Schadenersatzansprüche der Leistungsbezügerin
gemäss Ziff. 17 bleiben vorbehalten, die Konventionalstrafe wird auf den
allenfalls zu leistenden Schadenersatz angerechnet.
16 Gewährleistung
16.1
Die Leistungserbringerin gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte
und werkvertraglichen Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen,
ferner diejenigen Eigenschaften, welche die Leistungsbezügerin auch ohne
besondere Vereinbarung nach dem jeweiligen Stand der Technik bei
Vertragsabschluss (sofern sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt) und
in guten Treuen voraussetzen darf.
16.2 Liegt ein Mangel vor, kann die Leistungsbezügerin Nachbesserung verlangen
oder einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen. Die
Leistungserbringerin behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt
alle daraus entstehenden Kosten.
16.3 Hat die Leistungserbringerin die verlangte Mängelbehebung nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht erfolgreich vorgenommen, kann die Leistungsbezügerin
einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen. Bei
erheblichen Mängeln kann sie stattdessen auch gemäss Ziff. 15.2 vorgehen.
16.4 Mängel sind innerhalb von 60 Tagen nach Entdeckung zu beanstanden. Die
Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung bzw.
Abnahme. Nach der Behebung von beanstandeten Mängeln beginnen die Fristen für
Ersatzteile neu zu laufen. Arglistig verschwiegene Mängel können während zehn
Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme geltend gemacht werden.
16.5 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erbrachte Leistungen sind entgeltlich
und erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
16.6 Abweichende Gewährleistungsregelungen, wie Garantieleistungen für
Drittprodukte oder die Vereinbarung von Service Levels (z.B. für Betriebs-,
Reaktions-, Behebungszeiten und/oder betreffend die Verfügbarkeit im
Zusammenhang mit Wartungs-, Pflege-, Support-, Outsourcing-, Online- oder
Kommunikationsdienstleistungen) sowie die Folgen von deren Nichteinhaltung
(z.B. Konventionalstrafen/Gutschriften, ausserordentliche Kündigung), sind in
der Vertragsurkunde oder in ergänzenden Dokumenten (Ziff. 4.1) zu regeln.
17 Haftung
17.1
Die Leistungserbringerin haftet für den von ihr, ihren Hilfspersonen und
einbezogenen Subunternehmern im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
verursachten Schaden, wenn sie nicht beweist, dass weder sie noch die
Hilfspersonen/Subunternehmer ein Verschulden trifft. Ist in der
Vertragskurkunde nicht etwas Abweichendes vereinbart, so ist die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit auf maximal CHF 10’000 pro Vertrag beschränkt.
17.2 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich möglich, die Haftung für entgangenen
Gewinn.
18 Ersatzlieferungen, Wartung und Pflegebereitschaft
18.1
Die Leistungserbringerin sichert der Leistungsbezügerin für Hardware während
mindestens fünf Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme der Erstlieferung die
Lieferung von Ersatzteilen bzw. -produkten zu. Eine abweichende Frist ist in
der Vertragsurkunde festzulegen.
18.2 Die Leistungserbringerin bietet der Leistungsbezügerin an, die gelieferte
Hard- und Software während mindestens vier Jahren nach Ablauf der einjährigen
Gewährleistungsfrist der Erstlieferung weiterhin zu warten und/oder zu pflegen.
Allfällige Wartungs- und Pflegeleistungen werden bei und nach Bedarf der
Leistungsbezügerin nach marktüblichen Bedingungen vertraglich geregelt.
19 Folgen der Beendigung des Vertragsverhältnisses
19.1 Die Vertragspartner regeln im Vertrag, welche im Rahmen des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, Daten und
Unterlagen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses und innerhalb welcher Frist
dem anderen Vertragspartner zurückzugeben oder zu vernichten sind.
19.2 Bei Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unterstützt die
Leistungserbringerin die Leistungsbezügerin soweit notwendig und gegen
angemessene Vergütung bei der Instruktion einer allfälligen neuen Anbieterin,
bei der Rückführung oder Übertragung der Daten, welche die Leistungserbringerin
für die Leistungsbezügerin bearbeitet hat, an die Leistungsbezügerin bzw. an
eine neue Anbieterin (im vereinbarten oder einem gängigen, für die
Leistungsbezügerin weiterverwendbaren Format) sowie bei der Rückführung oder
Übertragung der Hardware und der Software, welche die Leistungserbringerin für
die Leistungsbezügerin betrieben hat, einschliesslich der Überlassung von
aktuellen, elektronisch bearbeitbaren Fassungen von durch die
Leistungserbringerin im Zusammenhang damit vertragsgemäss erstellten
Dokumentationen.
20 Ort der Datenbearbeitung
20.1
Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, hat die Bearbeitung von Daten, welche
die Leistungserbringerin im Auftrag der Leistungsbezügerin vornimmt, in einem
von der Schweiz als sicher anerkannten Landes und unter Anwendung von Schweizer
Recht zu erfolgen.
21 Abtretung, Übertragung und Verpfändung
21.1
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten,
übertragen noch verpfändet werden. Die Leistungsbezügerin wird die Zustimmung
zur Abtretung und Verpfändung von Forderungen durch die Leistungserbringerin
nur in begründeten Fällen verweigern.
21.2 Die Leistungserbringerin übernimmt mit der Lieferung die Verpflichtungen
der Leistungsbezügerin aus Einfuhrzertifikaten, sofern und soweit dies
vertraglich geregelt ist.
22 Erfüllungsort
22.1
Erfüllungsort für die Leistungen der Leistungserbringerin ist der in der
Vertragsurkunde vereinbarte Ort, in Ermangelung eines solchen die Adresse der
Leistungsbezügerin.
23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
23.1
Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar, sofern im
Vertrag nicht anders geregelt.
23.2 Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinigten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in
Wien am 11.4.1980) werden wegbedungen.
23.3 Gerichtsstand ist der Sitz der Leistungsbezügerin, sofern im Vertrag nicht
anders geregelt.
B Besondere Bestimmungen
24 Immaterialgüterrechte
24.1
Rechte an Arbeitsergebnissen
24.1.1 Die Rechte an den von der Leistungserbringerin in Erfüllung des Vertrags
erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit Erstellung auf die Leistungsbezügerin
über. Darunter fallen insbesondere im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von
der Leistungserbringerin erstellte Konzepte, Unterlagen, Auswertungen etc. An
rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfahren und Methoden, die den
Arbeitsergebnissen zugrunde liegen, sind beide Vertragspartner nutzungs- und
verfügungsberechtigt.
24.1.2 Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Leistungserbringerin
bleiben von dieser Regelung unberührt, es sei denn, sie seien untrennbarer
Bestandteil des erschaffenen Arbeitsergebnisses. In einem solchen Fall räumt
die Leistungserbringerin der Leistungsbezügerin ein zeitlich unbeschränktes,
nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke an den
vorbestehenden Rechten ein. Vorbehalten bleiben anderslautende vertragliche
Regelungen.
24.2 Rechte an Individualsoftware
24.2.1 Die ausschliesslichen Rechte an der von der Leistungserbringerin eigens
für die Leistungsbezügerin hergestellten Individualsoftware, einschliesslich
Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen, unabhängig ob diese in
schriftlicher oder maschinell lesbarer Form vorliegen, gehen mit Entstehung an
die Leistungsbezügerin über. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfahren
und Methoden bleiben beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsberechtigt.
Die Software Dokumentation (insbesondere dokumentierter Quellcode samt
Übersicht, Daten- und Funktionsmodell sowie Funktionsbeschrieb) und die übrigen
Unterlagen sind der Leistungsbezügerin vor der Abnahme und auf Verlangen vor
allfälligen Teilzahlungen auszuhändigen.
24.3 Patentrechte
24.3.1 Patentrechte an Erfindungen, die bei der Vertragserfüllung entstanden
sind, gehören
• der Leistungsbezügerin, wenn die Erfindungen von deren Personal gemacht
wurden;
• der Leistungserbringerin, wenn die Erfindungen von deren Personal oder von
ihr beigezogenen Dritten gemacht wurden;
• der Leistungsbezügerin und der Leistungserbringerin, wenn die Erfindungen
gemeinsam vom Personal der Leistungsbezügerin und der Leistungserbringerin bzw.
von ihr beigezogenen Dritten gemacht wurden. Die Vertragspartner verzichten
gegenseitig auf die Erhebung von Lizenzgebühren. Sie können ihre Rechte ohne
Zustimmung des anderen Vertragspartners auf Dritte übertragen oder Dritten
Gebrauchsrechte einräumen.
24.4 Rechte an Standardsoftware
24.4.1 Die Schutzrechte an der Standardsoftware verbleiben bei der
Leistungserbringerin oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen,
garantiert die Leistungserbringerin, dass sie über die erforderlichen Nutzungs-
und Vertriebsrechte verfügt.
24.4.2 Die Leistungsbezügerin erwirbt das nicht ausschliessliche Recht zum
Gebrauch und zur Nutzung der Standardsoftware in dem im Vertrag vereinbarten
Umfang.
24.4.3 Das Recht auf Nutzung der Standardsoftware ist je nach Vereinbarung
entweder zeitlich unbeschränkt oder auf eine bestimmte oder unbestimmte Dauer
(bis zur Kündigung) eingeräumt. Ist das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt, so
ist es auch übertragbar.
24.4.4 Die Leistungsbezügerin kann zu Sicherungs- und Archivierungszwecken von
der Standardsoftware Kopien herstellen.
24.4.5 Während eines Ausfalls der Hardware ist sie berechtigt, die
Standardsoftware ohne zusätzliche Vergütung auf einer Ersatzhardware zu nutzen.
24.4.6 Lizenzbestimmungen der Hersteller sind nur insoweit gültig, als sie sich
auf die Rechteregelung (inkl. Nutzungsrechte) an der Software, inklusive der
Folgen allfälliger Verletzungen, beziehen und im Angebot der
Leistungserbringerin explizit erwähnt und diesem vollumfänglich beigelegt sind
und sie keine Widersprüche zu zwingenden Bestimmungen des schweizerischen
Rechts, den Ausschreibungsunterlagen, diesen AGB sowie den übrigen
Vertragsbestandteilen aufweisen. Das gilt insbesondere auch mit Bezug auf die
Unterstellung unter schweizerisches Recht und den Gerichtsstand gemäss Ziff.
23. Die Leistungsbezügerin ist nur zur Zustimmung zu solchen Lizenzbestimmungen
der Hersteller verpflichtet, wenn dies ausdrücklich im Angebot der
Leistungserbringerin verlangt wird, und nur unter der Bedingung, dass sich
diese Bestimmungen ausschliesslich auf die oben erwähnten Vertragsinhalte
beziehen und im Übrigen die Vertragsabwicklung ausschliesslich im direkten
Verhältnis zwischen der Leistungserbringerin und der Leistungsbezügerin gemäss
den zwischen diesen vereinbarten kommerziellen und rechtlichen Bedingungen
erfolgt, ohne Ansprüche der Hersteller gegenüber der Leistungsbezügerin.
24.4.7 Falls die Leistungen der Leistungserbringerin Open Source Software
beinhalten, so hat sie im Angebot und auch bei einer nachträglichen
Leistungsänderung ausdrücklich darauf hinzuweisen, unter Angabe der
Lizenzbestimmungen, unter denen die Open Source Software der Leistungsbezügerin
zur Verfügung gestellt wird.
25 Prüfung und Abnahme von Lieferungen und Leistungen
25.1
Die Leistungserbringerin verpflichtet sich, nur prüfbereite, d.h. vollständig
fertiggestellte und ausgetestete Lieferobjekte, wie z.B. Gesamtsysteme,
Hardware, Software, Arbeitsergebnisse aus Dienstleistungen, Konzepte und
Dokumente, zur Prüfung bereitzustellen. Testprotokolle können von der
Leistungsbezügerin herausverlangt werden.
25.2 Die Vertragspartner vereinbaren die Rahmenbedingungen für die Prüfung,
welche mindestens Folgendes festlegen: Termin(e) der Prüfung(en), Zeitplan für
die Prüfung(en), Prüfverfahren, Prüfkriterien wie z.B. Funktionen,
Verfügbarkeit, Leistungsmerkmale, die Qualifikation der Mängel sowie die
Mitwirkungspflichten der Leistungsbezügerin.
25.3 Die Leistungserbringerin teilt der Leistungsbezügerin rechtzeitig die
Bereitschaft zur Prüfung mit. Über die Prüfung und deren Ergebnis wird ein
Protokoll erstellt, das beide Vertragspartner unterzeichnen.
25.4 Im gegenseitigen Einverständnis sind für Teil-Leistungen auch
Teil-Prüfungen möglich. Diese stehen unter dem Vorbehalt der erfolgreichen
Prüfung der Gesamtleistung.
25.5 Zeigen sich bei der Prüfung keine Mängel, gilt diese mit der
Unterzeichnung des Protokolls als erfolgreich und in Werkverträgen die Leistung
als abgenommen.
25.6 Zeigen sich bei der Prüfung unerhebliche Mängel, gilt die Leistung
gleichwohl mit der Unterzeichnung des Protokolls als erfolgreich geprüft und in
Werkverträgen als abgenommen, sofern im Vertrag nichts anderes festgehalten
ist. Die Leistungserbringerin behebt die festgestellten Mängel kostenlos
innerhalb einer gemeinsam zu vereinbarenden, den Umständen angemessenen Frist.
25.7 Sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbaren (Ziff. 25.2),
gelten Mängel als unerheblich, wenn die Nutzung oder die Sicherheit der zu
prüfenden Leistungen keine wesentliche Beeinträchtigung erfährt.
25.8 Liegen erhebliche Mängel vor, so gilt die Prüfung als nicht erfolgreich.
Die Leistungserbringerin behebt umgehend die festgestellten Mängel und lädt die
Leistungsbezügerin rechtzeitig zu einer neuen Prüfung ein. Zeigen sich auch bei
dieser Prüfung erhebliche Mängel, wird gemäss Ziff. 15.2 vorgegangen.
25.9 Sofern die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbaren (Ziff. 25.2),
gilt ein Mangel als erheblich, wenn durch ihn die Nutzung der abzunehmenden
Leistungen eine wesentliche Beeinträchtigung erfährt.
25.10 Verweigert die Leistungsbezügerin, obwohl die Voraussetzungen dazu
gegeben sind (siehe Ziff. 25.1 und 25.3), die Teilnahme an der Prüfung trotz
Mahnung und einer angemessenen Nachfrist, so gilt die Leistung als erfolgreich
geprüft und bei Werkverträgen als abgenommen.
26 Pflege von Software
26.1
Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und
die Weiterentwicklung der Programme (neue Releases). Funktionelle Erweiterungen
können gesondert kostenpflichtig sein.
26.2 Treten Störungen auf, beteiligt sich die Leistungserbringerin auf
Verlangen der Leistungsbezügerin an der Suche nach der Störungsursache, auch
wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten
auftritt. Weist die Leistungserbringerin nach, dass die Störung nicht durch die
von ihr gewartete oder gepflegte Software verursacht wurde, so werden diese
Leistungen separat vergütet.
26.3 Soweit ihr dies möglich ist, behebt die Leistungserbringerin auf Verlangen
der Leistungsbezügerin und gegen eine vorgängig zu vereinbarende Vergütung auch
Störungen, welche auf Umstände zurückzuführen sind, für die die
Leistungsbezügerin oder Dritte einzustehen haben.
26.4 Die Leistungsbezügerin ist nicht verpflichtet, jeden neuen Softwarestand
zu übernehmen. Die Leistungserbringerin ist in diesem Fall berechtigt, die
Pflegeleistungen für frühere Softwarestände nach einer angemessenen
Übergangsfrist einzustellen. Vorbehältlich abweichender Vereinbarung beträgt
diese Frist 12 Monate.
27 Betriebs-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit, Verfügbarkeit
27.1
Während der Betriebszeit nimmt die Leistungserbringerin Störungsmeldungen
entgegen und erbringt ihre Leistungen (z.B. Wartung und Pflege, Support,
Systemüberwachung). Die Reaktionszeit dauert im Rahmen der Betriebszeit vom
Eingang der Störungsmeldung bis zum Beginn der Instandsetzung. Als
Störungsbehebungszeit gilt die Frist ab Eingang der Störungsmeldung bis zum
Abschluss der Instandsetzung.
27.2 Vorbehältlich abweichender Vereinbarung gilt
- als Betriebszeit: Montag bis Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr (ohne gesetzliche
und lokale Feiertage am Erfüllungsort)
- als Reaktionszeit: vier Wochen.
27.3 Die Leistungserbringerin beginnt mit der Behebung der Störung innerhalb
der Reaktionszeit und führt sie in einer allenfalls zu vereinbarenden
Störungsbehebungszeit gemäss einer im Bedarfsfall im Vertrag festzulegenden
Klassifizierung der Störung zu Ende.
27.4 Auf Verlangen der Leistungsbezügerin erbringt die Leistungserbringerin
ihre Leistungen gegen separate Vergütung auch ausserhalb der Betriebszeit.
27.5 Die Verfügbarkeit von Leistungen wird im Vertrag geregelt. Erfolgt das
nicht, müssen Leistungen, die automatisiert über ein Netzwerk erbracht werden,
mindestens eine Verfügbarkeit von 90.00% pro Quartal rund um die Uhr aufweisen.
Die Leistungserbringerin setzt vorhersehbare Wartungsunterbrüche ausserhalb der
Betriebszeit an und teilt sie der Leistungsbezügerin möglichst frühzeitig mit.
28 Information
28.1
Die Leistungserbringerin informiert die Leistungsbezügerin möglichst frühzeitig
im Voraus über ihre Pläne zu allfälligen Änderungen in Bezug auf die
Leistungserbringung oder die Einstellung von Leistungen, insbesondere auch,
wenn die Änderungen erst nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam
werden.
29 Kündigung von auf Zeit abgeschlossenen Verträgen
29.1
Ist ein Vertrag (z.B. für Wartung/Pflege, Support, Outsourcing,
Online-Services, Kommunikationsleistungen) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen,
kann er, vorbehältlich einer allfällig vereinbarten Mindestvertragsdauer,
jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann sich vorbehältlich einer
Einigung über die Anpassung der Vergütung auch nur auf einzelne Teile des
Vertrags erstrecken. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern im Vertrag nicht
anders geregelt, für die Leistungserbringerin zwölf Monate, für die Leistungsbezügerin
drei Monate.
29.2 Vorausbezahlte Vergütungen werden pro rata temporis zurückerstattet.
29.3 Auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können
bei schwerwiegender Vertragsverletzung durch den anderen Vertragspartner
jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Vergütung berechnet sich in diesem
Fall pro rata temporis, bei einmaliger Vergütung anteilmässig auf einer Basis
von 60 Monaten Einsatzdauer. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
29.4 Sofern erforderlich, sind weitere Modalitäten der Vertragsbeendigung zu
vereinbaren.
In Anlehnung an Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der
SIK